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   LG Dortmund, 20.04.2000 - 9 T 400/00   

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https://dejure.org/2000,20029
LG Dortmund, 20.04.2000 - 9 T 400/00 (https://dejure.org/2000,20029)
LG Dortmund, Entscheidung vom 20.04.2000 - 9 T 400/00 (https://dejure.org/2000,20029)
LG Dortmund, Entscheidung vom 20. April 2000 - 9 T 400/00 (https://dejure.org/2000,20029)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    ZVG § 74 a Abs. 5
    Festsetzung des Grundstückswerts bei Verweigerung des Sachverständigenzutritts durch den Schuldner

Papierfundstellen

  • Rpfleger 2000, 466
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 07.12.2017 - V ZB 86/16

    Zwangsversteigerung: Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde des Schuldners gegen

    Nach anderer Ansicht besteht auch unter diesen Voraussetzungen ein Rechtsschutzbedürfnis (LG Lüneburg, Rpfleger 2013, 108, 109; ebenso ohne nähere Begründung LG Göttingen, Rpfleger 1998, 213; LG Dortmund, Rpfleger 2000, 466 f.; LG Rostock, ZfIR 2014, 534 ff.).

    bb) Verweigert der Schuldner dem Sachverständigen den Zutritt, so kann er die Beschwerde gegen die Wertfestsetzung - soweit diese als zulässig angesehen wird - nach nahezu einhelliger Meinung nicht darauf stützen, dass er nunmehr eine Innenbesichtigung ermöglichen werde (vgl. LG Göttingen, Rpfleger 1998, 213; LG Dortmund, Rpfleger 2000, 466; LG Rostock, ZfIR 2014, 534, 536; Stöber, ZVG, 21. Aufl., § 74a Rn. 10.5; Depré/Bachmann, ZVG, § 74a Rn. 9; Böttcher, ZVG, 6. Aufl., § 74a Rn. 28; Stumpe in Kindl/Meller-Hannich/Wolf, Gesamtes Recht der Zwangsvollstreckung, 3. Aufl., § 74a ZVG Rn. 34; Hintzen, Rpfleger 2004, 69, 73).

  • LG Lüneburg, 16.07.2012 - 4 T 12/12

    Zwangsversteigerungsverfahren: Zulässigkeit und Begründetheit einer

    a) Der Schuldner, der die Beschwerde insbesondere auf die fehlende Innenbesichtigung und die daraufhin erfolgten Schätzungen stützt, ist mit diesem Beschwerdevorbringen auch nicht präkludiert, mit der Folge, dass mit der Beschwerde nur geltend gemacht werden könnte, dass die Schätzungen des Sachverständigen unzutreffend sind (insofern entgegen LG Göttingen, Beschl. v. 13.01.1998, 10 T 4/98, RPfleger 1998, 213; LG Dortmund, Beschl. v. 20.04.2000, 9 T 400/00, RPfleger 2000, 466 und VerfGH Berlin, Beschl. v. 19.02.2007, 19 A/07, 19/07).
  • VerfGH Berlin, 19.02.2007 - VerfGH 19 A/07

    Aus Subsidiaritätsgründen unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen

    Denn es entspricht herrschender Auffassung in Rechtsprechung und Literatur, dass die Festsetzung des Verkehrswertes nicht mit der Begründung der Unrichtigkeit angefochten werden kann, wenn der Vollstreckungsschuldner dem gerichtlich bestellten Gutachter den Zutritt zu den Räumlichkeiten des Versteigerungsobjekts verweigert (LG Dortmund, Rpfleger 2000, 466; LG Göttingen, Rpfleger 1998, 213; Stöber, ZVG, 18. Aufl. 2006, § 74 a Rn. 10.5; Böttcher, ZVG, 4. Aufl. 2005, § 74 a Rn. 28).
  • LG Lüneburg, 05.07.2007 - 4 T 92/07
    Es ist in Rechtsprechung und Literatur anerkannt, dass einem Schuldner die Verkehrswertbeschwerde zu versagen ist, wenn er dem gerichtlich bestellten Sachverständigen den Zutritt zu den Räumlichkeiten des Versteigerungsobjekts verweigert hat (vgl. LG Göttingen Rpfleger 1998, 213 und LG Dortmund Rpfleger 2000, 466 sowie Storz , Praxis des Zwangsversteigerungsverfahrens, 10. Aufl. 2007, S. 414; Stöber , 18. Aufl. 2006, § 74a ZVG Rdn. 10.5 und Hintzen Rpfleger 2004, 69, 73).
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